Neu beim Reparaturbonus: auch Fahrräder günstiger reparieren lassen!
Der Reparaturbonus ist die Bundesförderaktion für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und kann ab 16. September 2024 auch für Fahrräder eingelöst werden. Bis zu 200 Euro einer Reparaturrechnung werden aus dem Fördertopf bezahlt! Auch viele Betriebe des Reparaturnetzwerks sind bei dieser Aktion dabei!
Seit April 2022 können Reparaturen von Elektrogeräten mit dem Reparaturbonus gefördert werden. Die Nachfrage nach dem Reparaturbonus ist ungebrochen hoch, es wurden inzwischen über eine Million Bons eingelöst.
Ab dem 16. September 2024 können nicht nur Elektrogeräte, sondern auch alle Arten von Fahrrädern mit dem Reparaturbonus repariert werden – also neben E-Bikes auch z.B. Rennräder, Mountainbikes, Lastenräder und Fahrradanhänger.
Zusätzlich neu: Der Bonus gilt nicht nur für Reparaturen, sondern auch für Wartung und Service!
Wie funktioniert der Reparaturbonus?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können den Reparaturbonus für Kostenvoranschläge oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Fahrrädern einlösen. Gefördert werden pro Bon:
- 50 % der Kosten für eine Reparatur, ein Service oder eine Wartung – maximal 200 Euro Förderung
- 50 % der Kosten für einen Kostenvoranschlag – maximal 30 Euro Förderung
Pro Reparaturfall kann nur ein Bon genützt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Wochen und ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Danach kann jedoch wieder ein neuer Bon beantragt werden.
Kunden*innen müssen den Reparaturbonus beim Betrieb vorzeigen. Nach erfolgter Reparatur muss zuerst die volle Rechnung bezahlt werden. Die Förderung wird nachträglich (1-2 Monate später) auf das Konto der Kund*innen überwiesen.
Welche Reparaturen werden gefördert?
Gefördert werden die Reparatur und der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Also solche mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. Ab dem 16. September 2024 gilt der Reparaturbonus auch für Fahrräder. Zusätzlich werden auch Services und Wartungen gefördert. Eine vollständige Liste der Geräte, deren Reparaturen mit dem Reparaturbonus gefördert werden, finden Sie hier: Geräteliste
Wo kann ich einen Reparaturbonus beantragen?
Um den Reparaturbonus nutzen zu können, müssen Sie sich auf der Website des Reparaturbonus registrieren und einen Bon beantragen: Reparaturbonus beantragen
Wo kann ich den Reparaturbonus einlösen?
Der Reparaturbonus kann österreichweit bei jenen Betrieben eingelöst werden, die sich für diese Förderaktion registriert haben. Auch viele Betriebe im Reparaturnetzwerk nehmen den Reparaturbonus an.
- Bei welchen Reparaturnetzwerksbetrieben Sie den Reparaturbonus einlösen können, sehen Sie hier: teilnehmende Reparaturnetzwerks-Betriebe
- Alle Betriebe, die österreichweit an der Aktion teilnehmen, sind auf der Website des Reparaturbonus gelistet: teilnehmende Reparaturbetriebe österreichweit
Budget mit nationalen Mitteln aufgestockt
Für den Reparaturbonus standen insgesamt 130 Mio. Euro aus dem EU-Programm „Next Generation EU“ zur Verfügung. Nachdem diese Mittel aufgebraucht sind, wird der Fördertopf mit nationalen Mitteln aufgestockt. Insgesamt stehen dafür weitere 124 Millionen Euro für 2024 und 2025 zur Verfügung.